Pro

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Immer wieder neue Auflagen ,die ohne sachlichen Bezug sind. Wir können doch nicht alle Jahre wieder den gesamten Betrieb umbauen, um den ideologischen Irsinn unserer Politiker gerecht zu werden. Die 250kg N Grenze die in anderen EU-Ländern gilt muss auch hier gelten. die weiter eingeschränkten Ausbringungszeiten widersprechen den immer länger werden Vegetationsperioden.Dadurch wird die Gülledüngung immer mehr konzentriert in die Das Verbot der Festmistlagerung auf dem Feld widerspricht doch allen Regeln der Vernunft, Welcher Familienbetrieb kann das alles erfüllen.wenn nicht ,muss er aufgeben

Quelle:

3.3

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