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Verfassungsbruch durch Verweigerung

"Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ... ausgeübt.“ In "Wahlen und Abstimmungen" sollen wir unsere Bürgerrechte ausüben. Doch anders als ein Wahlrecht gibt es kein adäquates Abstimmungsrecht. Das Grundrecht auf Volksabstimmungen wird uns verfassungswidrig vorenthalten. Abgeordnete, die das Abstimmungsrecht - Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid - verweigern, machen sich des fortgesetzten Verfassungsbruches schuldig und verspielen ihre Legitimität als Volksvertreter.

Quelle:

4.8

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