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Medien nicht vergessen

Bereits mit dem Artikel 146 GG wird die Absicht der Verfasser dieser Rahmengesetzgebung belegt, dass in der BRD eine Volksabstimmung beabsichtigt ist. Sie ist jedoch an eine gesetzlich garantierte neutrale und objektive Berichterstattung in den Medien zu koppeln, die ebenfalls in die Verfassung gehört. Insbesondere die öffentlich rechtlichen Medien sind davon jedoch schon weit entfernt.Die jetzige Trommel für Volksentscheide, ohne die Medienberichterstattung einzubinden, als kritisch anzusehen.

Quelle:

4.8

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