Eine Anrechnung auf ALG2 ...
... sollte doch wie bei jedem anderen Einkommen möglich sein. Allerdings darf nicht verlangt werden, dass das Einkommen abgegeben wird; alles was über die vom Steuerzahler bezahlten ALG2-Leistungen hinausgeht sollte der Einkommensbezieher (nach Steuern) natürlich nach eigener Entscheidung verwenden. Hier darf keine Schlechterstellung gegenüber anderen Einkommen statfinden.
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