Übergangsregelung
Es geht hier um die volle Berufsausbildung über drei Jahre, die Frau Nellen machen muss. Wo also verstreicht die Zeit? Die Übergangsregelung gilt nur für die Ergänzungsprüfung von Rettungsassistenten. Warum nicht über die Grenze Duisburgs gucken, und sich dort auf einen Ausbildungsplatz bewerben?
Quelle: §32 NotSanG