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Es ist nicht mal so, dass die Behörde den Strom stellen müsste. Sie untersagt es dem Lesecafe. Die Behörde bezieht sich auf eine Verordnung aus dem Jahr 1975, die es untersagt, Lärm im Stadtpark zu machen. Für die Behörde ist Livemusik dementsprechend kein zu schützendes Kulturgut, sondern Lärm.

Quelle:

3.3

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