Pro

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Die sich katholisch nennenden Sozialeinrichtungen werden überwiegend (Krankenhäuser und Senioreneinrichtungen z.,B.) zu 100 % aus öffentlichen Mitteln oder den Nutzern bezahlt. Nicht von Kirche. Somit muss dass mittelalterliche kirchliche Arbeitsrecht incl. der Tariffindung fallen. Arbeitsverhältnisse sind keine religiösen Dogmen.

Quelle:

3.1

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