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Staatliche Willkür lässt sich leider erkennen, da der Staat der Meinung ist, dass jene Bürger keinen oder nur einen herabgesetzten verfassungsrechtlichen Schutz /Recht haben sollen, die sich der heterosexuellen Sexualität verpflichten, unakzeptabel! Es bestehen bis heute noch 150 Gesetze und Gesetzesartikel in denen Menschen eben nicht vor dem Gesetz gleich sind, auch wenn das GG dies behauptet. Kein Mensch kann und darf seine Menschenrechte teilweise oder ganz verlieren, nur weil er nicht die Sexualität der Mehrheit lebt, dies ist einem gewissem demokratischen "Staat" unwürdig!

Quelle: GG und EU-Charta der Menschenrechte

2.5

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