Augenwischerei
Es spielt keine Rolle, ob die RV auf der Lohnabrechnung vom Bruttolohn oder unsichtbar für den Arbeitnehmer schon vorher abgezogen wird. Steuern und Abgaben mindern den Nettolohn immer auf das gleiche endgültige Niveau. Muss der Arbeitgeber mehr Beiträge zahlen, wird der Arbeitnehmer eben einen kleineren Bruttolohn aushandeln können.
Quelle: