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Zwangsweise Ganztagsschule wäre verfassungswidrig!

Nach Artikel 7 Grundgesetz besteht Schulpflicht, damit der Staat seinen BILDUNGSAUFTRAG erfüllen kann. Ist der Bildungsauftrag der Grundschule so umfangreich, dass man ihn nur im Ganztag erfüllen kann? Natürlich nicht. Ein solches Arbeitspensum könnten Kinder gar nicht bewältigen. Hält man die Schüler trotzdem länger als das Zeitpensum des Bildungsauftrages ZWNGSWEISE an den Schulen fest, so hat das keine Rechtfertigung durch die Schulpflicht und verletzt die Elternrechte (Artikel 6 Grundges.).

Quelle: Artikel 6 und 7 Grundgesetz

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