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Die Entwürfe verstoßen gegen das Übermaßverbot

Übermaßverbot ist eine Direktive mit Verfassungsrang, die für jedes hoheitliche Handeln gilt. Sie ist - wie der allgemeine Verhältnismässigkeitsgrundsatz - eine Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips. Demgemäss hat z.B. der Gesetzgeber bei zulässigen Grundrechtsbeschränkungen immer das mildeste Mittel, den schonendsten Eingriff zu wählen. ---Ist eine weniger belastende Massnahme möglich, so wird der schärfere Eingriff, weil nicht erforderlich, verfassungswidrig wegen Verstoss gegen das Übermassverbot.

Quelle: www.rechtslexikon.net/d/%C3%BCbermassverbot/%C3%BCbermassverbot.htm

4.5

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