**wichtig Bitte in die Petitionsbegründung ergänzen** (§36 Abs. 8) Wer sich in einem ausländischen Risikogebiet aufgehalten hat, muss bei der Wiedereinreise nach Deutschland in eine digitale Datenbank eintragen, wo er sich 10 Tage vor und nach dem Grenzübertritt überall aufgehalten hat.