§28(1)
Der Petent behauptet, dass Rechte "in vielen dieser Fälle ohne jeglichen Bezug zur Bekämpfung von Pandemien" eingeschränkt würden. Das ist schlicht falsch. Die in §28 Absatz 1 genannten Maßnahmen beziehen sich ausschließlich auf die Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2; gelten nur für die Dauer einer Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, welche durch den Bundestag festgestellt werden muss. Und die Anordnung der Schutzmaßnahmen muss verhältnismäßig sein.