Verhältnismäßigkeit
Die Anhörung im Bundestag am 12.11.2020 hat ergeben, dass drei von vier angehörten Verfassungsrechtlern das Gesetz für verfassungswidrig halten. Tatsächlich enthält das Gesetz keine Definition einer epidemischen Lage. Die Inzidenzwerte, die zu Grundrechtseingriffen ermächten sind viel zu niedrig und sagen nichts über die tatsächliche Anzahl Erkrankter aus.
Quelle: www.bundestag.de (Anhörung vom 12.11.2020)