Zuständigkeit
Ich bin prinzipiell für eine Anhebung der Gewichtsgrenzen - gerade im Bezug auf Wohnmobile, welche quasi nicht unter 3,5 Tonnen baubar sind. 2011 wurde eine Petition gestartet, die Gewichtsgrenze PKW/LKW auf 7,5 t anzuheben, hilfsweise sollten Wohnmobile nicht mehr als LKW zählen. [1] Ergebnis der Petition: Ablehnung, da der Bundestag nicht zuständig ist. Der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft hat 3 Führerscheinrichtlinien erlassen hat, die rechtlich bindend sind. Bei der 3. Richtlinie war u.a. auch der Caravaning Industrie Verband eingebunden. (daher B96).