Verkehr

Neuregelung der Führerscheinklassen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
607 Unterstützende 607 in Deutschland

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

607 Unterstützende 607 in Deutschland

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 30.07.2020
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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keine Anerkennung Berufskraftfahrer Grundqualifikation bei Klasse B!

Seit 1999 diverse neue Führerscheinrichtlinien/ Gesetze, aber eine Gleichbehandlung gibt es bis heute noch nicht. Dieser Text ist ein Beispiel: a) Antrag FS Klasse 3 war bis 31.12.1998 gestellt und der Antragsteller bis dahin 18. Jahre alt.. dann galt: Wurde die Fahrprüfung (nach altem Recht) noch bis 30. Juni 1999 erfolgreich abgelegt und die Fahrerlaubnis erteilt, dann galt Besitzstand der Klasse 3 = B, BE, C1, C1E b) der Antragsteller bis 31.12.1998 noch keine 18. Jahre alt! obwohl gleiche Fristen, Prüfungen abgelegt, bekam nur Klasse B und KEINE Berufskraftfahrer Grundqualifikation!

Quelle: www.stuttgart.ihk24.de/branchen/verkehrswirtschaft/gueterverkehr/berufskraftfahrer-qualifikation-672248

2.5

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Contra

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Ich frage mich tatsächlich, ob die jüngere Generation dümmer geworden ist oder warum man früher den Verkehrsteilnehmern das Führen eines 7,5-Tonners (mit Anhänger : rd. 18 Tonnen) oder eines 50ccm Kleinkraftrades zutraute und heute nicht mehr (in den 60er Jahren waren sogar Kleinkrafträder führerscheinfrei). Das Problem ist aber, dass mit zunehmender Verkehrsdichte auch die Zahl der verantwortungslosen und/oder unerfahrenen Verkehrsteilnehmer gestiegen ist und daher Handlungsbedarf bestand. Das Führen eines LKW ist weiterhin jedem möglich, man muss halt nur den passenden Führerschein erwerben.

Quelle:

3.3

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Ausbildung in den jeweiligen Klassen ist erforderlich!

Hi, die hier aufgeführten Argumente zur Neuregelung sollten dringend überdacht werden. Es ist absolut richtig, dass ein Inhaber der Klasse D, keinen Lkw führen darf, denn ihm fehlen 1. wichtige Inhalte die zwingend erforderlich sind und zweitens fehlt ihm die notwendige praktische Ausbildung. Einen Bus zu fahren ist eine völlig andere Hausnummer, als einen Lkw zu lenken! Darüber hinaus muss ich einfach dringend widersprechen zum Thema 3,5t und 7,5t. Es ist absolut notwendig dass man an ein Fahrzeug über 3,5t herangeführt werden muss und Praxis benötigt um ein solches Fahrzeug zu steuern!

Quelle: Eigene Erfahrung, bzw. selbst im Besitz aller Klassen inkl. SZ95

2.5

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Im Gegenteil

Eine Neuregelung würde ich in einigen Punkten prinzipiell begrüßen aber nicht so wie hier vorgeschlagen (eher gar kein Anhänger ohne E, D als Fortbildung zu C, Abschaffung der überflüssigen B96, C1 und D1- Klassen). Es besteht ein gravierend anderes Fahrverhalten eines 7,5t gegenüber ein 3,5t- Fahrzeug.

Quelle:

1.7

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Was sind das für Argumente? Also ich habe nur die Führerscheinklasse B und habe bisher alle meine privaten Umzüge selbst mit einem "kleinen Lkw" gemacht...beispielsweise Mercedes Sprinter Lang. Wer was größeres brauch, hat entweder jemanden, der 7,5t fahren darf, oder nimmt sich einfach ein Umzugsunternehmen. Basta! Am besten bekommen alle, die Führerscheinklasse B machen, noch die Klassen A, A1 und A2 gratis mit dazu. Motorräder haben ja nur zwei Räder und man hat ja schon eine Prüfung für vier Räder absolviert. Vorraussetzungen verschärfen, um überhaupt eine Fahrerlaubnis machen zu dürfen!

Quelle:

0.0

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Zuständigkeit

Ich bin prinzipiell für eine Anhebung der Gewichtsgrenzen - gerade im Bezug auf Wohnmobile, welche quasi nicht unter 3,5 Tonnen baubar sind. 2011 wurde eine Petition gestartet, die Gewichtsgrenze PKW/LKW auf 7,5 t anzuheben, hilfsweise sollten Wohnmobile nicht mehr als LKW zählen. [1] Ergebnis der Petition: Ablehnung, da der Bundestag nicht zuständig ist. Der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft hat 3 Führerscheinrichtlinien erlassen hat, die rechtlich bindend sind. Bei der 3. Richtlinie war u.a. auch der Caravaning Industrie Verband eingebunden. (daher B96).

Quelle: www.openpetition.de/petition/blog/zulassung-zum-strassenverkehr-abgrenzungsgewicht-pkw-lkw-wieder-7-5-tonnen

0.0

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