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Ungleichbehandlung mit anderen Körperschaften d.Ö.R.

Das Erbringen von Inkasso-Dienstleistungen für Dritte gehört unserer Auffassung nach nicht zu diesen Kernaufgaben. Es gibt keine rationalen Gründen, warum der Staat dies tun sollte. . Es ist bezeichnend, dass der Staat Inkasso-Dienstleistungen nur für bestimmte Religionsgemeinschaften erbringt (z.B. die katholische und die evangelische Kirche), nicht aber für andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, wie z.B. Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Ortskrankenkassen, Sparkassen etc.

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