Ist die Richtigkeit von Aussagen in einer Petition umstritten, bzw. sind die Aussagen spekulativ, widersprüchlich oder wissenschaftlich nicht hinreichend belegt, werden die Unterstützenden darauf hingewiesen und die Petition wird nicht öffentlich gelistet. openPetition bittet darum, vor dem Unterzeichnen nach Informationen zum Thema der Petition aus geeigneten Quellen zu suchen.
Betreffend: "Dass es für viele Probleme der Frauen vielfältige, unbürokratische und umfangreiche Hilfen gibt, ist den Frauen und den Menschen, denen sie sich anvertrauen, oft nicht bekannt. Wüssten sie davon, würde sich ein nicht unerheblicher Teil dieser Frauen (laut eigenen Aussagen) für die Fortsetzung der Schwangerschaft entscheiden. Die Beratung wird von vielen Frauen hingegen als sehr einseitig empfunden. Deshalb ist eine konsequente Umsetzung des § 219 in den Beratungsgesprächen und eine Fokussierung auf die vielseitigen Hilfsangebote und die Fortsetzung der Schwangerschaft notwendig."