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Vergleich Referendarzeit

In der Referendarzeit erhalten Juristen/innen und Lehrer/innen im Vorbereitungsdienst zwischen dem ersten und zweiten Staatsexamen vom zuständigen Bundesland eine Unterhaltsbeihilfe von ca. 1 000 Euro. Auf die Mitarbeit von PJ-Studenten kann in vielen Kliniken gar nicht mehr verzichtet werden, da sie viele Tätigkeiten ausführen, die sonst Assistenzärzte machen müssten. Eine faire Vergütung ist daher überfällig!

Quelle: www.gew.de/vorbereitungsdienst/bezahlung-im-vorbereitungsdienst/

4.8

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