Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Bundesnaturschutzgesetz geltungsbereich aussen nicht in der gemeinde , diese regelt das durch die baumschutzsatzung. roteiche hainbuchen und bergahorn sind ja wohl auch nicht der ökobringer in diesem bereich.mal sollte nicht jedes versagen der gfämter mit einer eule versehn

Quelle: ex bundler

3.0

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