Pflichtteilsrecht - Abschaffung des Pflichtteils im Erbrecht

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
49 Unterstützende 49 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

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Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

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Pflichtteilsrecht

Diese Abschaffung des Pflichtteils im Erbrecht wäre dringend erforderlich. Warum muss man als Ehepaar einen Ehevertrag haben, damit einem die Kinder im Alter nicht das sauer ersparte Geld wegnehmen? Mein Mann ist am 17.10.2018 verstorben. Er hatte nur eine kleine Rente. Dafür habe ich als Frau eine gute Rente und wir haben gespart und ich habe eine Altersvorsorge meiner Firma ausgezahlt bekommen. Das Trauerjahr ist noch nicht einmal rum und schon stehen 2 (von 3)Kinder da und verlangen ihr Pflichtteil. Jahrelang haben sie ihren Vater nicht aufgesucht und ich darf jetzt blechen!

Quelle:

4.2

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Erbrecht Pflichtteil

Der Pflichtteil im Erbrecht stellt im Gegensatz zu Artikel 14 Abs.1 GG ein Unrecht dar. Ein enterbter Abkömmling oder Ehepartner empfindet dies nur deshalb als Unrecht, weil der Gesetzgeber dieses als ein solches suggeriert. Die eigentliche Erbrechtsgarantie nach Artikel 14 Abs. 1 GG kann nicht als eine solche bezeichnet werden, wenn diese in den §§ 2303 ff BGB grundgesetzwiedrig wieder abgeschafft wird. Das Recht des Erblassers infolge der Erbrechtsgarantie ist weitaus höher einzuordnen, als gefühlsmäßige Ansprüche eines Abkömmlings auf Vermögenswerte zu denen er nichts beigetragen hat.

Quelle:

3.3

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Contra

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