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Das Grundgesetz spricht Bände

Kindergärten und Schulen, Feuerwehr, Krankenhaus und Rettungsdienst, Stadtbüchereien und Schwimmhallen, Straßen und Radwege, Busse und Straßenbahnen: Kommunale Dienstleistungen entscheiden wesentlich darüber, ob sich Menschen vor Ort wohlfühlen, ob sie ihren Lebensalltag problemlos bestreiten können und ob sie ihre Freizeit unbeschwert verbringen können. Wichtige Entscheidungen dazu werden vor Ort getroffen: Das Grundgesetz garantiert Landkreisen, Städten und Gemeinden, »alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln."

Quelle: Grundgesetz Art 28 Abs. 2

3.3

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