Pro

Zbog čega je peticija vrijedna podrške?

Armutsmigration und das geschlossene System der Sozialstaatlichkeit sind unvereinbar

Ergänzend zu der hier schon gut beschriebenen Position ist der Artikel 20, der neben Artikel 1 in der sogenannten "Ewigkeitsklausel" beschrieben wird. In Artiel 79 Absatz heisst es: „Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“ In Kapitel 20 Absatz ist das Sozialstaatsprinzip verankert. Mutwilliger und geduldeter Asylmissbrauch in ein geschlossenes System ist rechtswidrig.

Izvor: Grundgesetz, aktuelle Version

4.3

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