Contra

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Neues Planfeststellungsverfahren

Es wäre hier nicht mit einer bloßen "Reaktivierung" getan, es bedürfte für eine solche Strecke eines völlig neuen Planfeststellungsverfahrens, weil die alten Trassen so weit noch vorhanden m.W.n. gemäß § 23 AEG entwidmet worden sind. Für die heute nötige Umfahrung des östlichen Zwenkauer Sees sowieso, weil die historische Trasse ab Geschwitz zum erheblichen Teil dem Braunkohlentagebau zum Opfer fiel.

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