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Verweildauer

In der RNZ vom 10.6.2020 spricht der Innenminister Klartext: 1. Dem Innenminister ist wichtig, "dass die [Vereinbarung zwischen Stadt und Land] keine Auflagen zur Anzahl der untergebrachten Personen und deren Verweildauer enthält". 2. Zudem müsse geregelt werden, dass die Bewohner der Einrichtung auch städtische Infrastruktur mitnutzen dürfen – insbesondere Sportplätze und sonstige Freiflächen. Da die Wolfsgärten mit ihren knapp acht Hektar kleiner sind als ein aus Sicht des Landes idealer Standort, könne man diese nämlich voraussichtlich nicht auf dem Areal unterbringen.

Quelle: www.rnz.de/nachrichten/heidelberg_artikel,-heidelberger-ankunftszentrum-land-sichert-finanzierung-des-neubaus-zu-_arid,518554.html

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