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Man stelle sich vor, jeder der ein Fahrzeug ohne CoC Zulassung hat, muss nach jedem Reifenwechsel bei dem z. B. ein Nachfolgemodell aufgezogen wird zum TÜV zu Eintragung und danach zur Zulassungsstelle. Denn genau so steht es in dem Gesetz, Zitat: Krafträder mit nationaler Genehmigung: Im Falle einer nationalen Genehmigung, beispielsweise einer nationalen Einzelgenehmigung nach § 21 StVZO wird der Reifenfreiraum des zur Prüfung vorgestellten Fahrzeugs i.d.R. ausschließlich mit der vorgestellten Bereifung geprüft und diese Bereifung in der Genehmigung vermerkt. Wird diese freigegebene Bereifung

Quelle:

3.3

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