Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

Verfassungsbeschwerde

Germanistisch ist die Formulierung noch ausbaufähig. Inwiefern hier bestimmte Interessengruppen monetäre Ziele zum Nachteil der Zweiradfahrer durchsetzen möchten liegt auf der Hand. Grundsätzlich sollten in den Zulassungsdokumenten nur noch Reifengrößen OHNE JEGLICHE FABRIKATSBINDUNG eingetragen sein. Es gibt Hersteller bei denen dies so ist. Das wäre ein Anfang den Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 GG für alle Fahrzeugarten hier anzuwenden. Neben der Petition liegt der Weg der Verfassungsbeschwerde offen.

Quelle: A.M.

2.5

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