Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Bürgerbeteiligung

Die Petition greift in einem noch laufenden Verfahren im Ergebnis vor. Da der NSG-Verordnungstextentwurf samt Kartenteil noch für jedermann zur Einsichtnahme und Stellungnahme offengelegt wird, ist dies zunächst für ggf. detaillierte Stellungnahmen zu nutzen. Wenn die dann letztendlich erarbeitete Schutzverordnung dann untragbar wäre, kann man als unmittelbar Betroffener sowohl rechtlich per Klage gegen sie vorgehen als auch allgemein auf dem Petitionsweg.

Quelle:

1.7

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