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Grundsätzlich ist das Baumfällen zwischen dem 01. März und 30. September eines jeden Jahres nicht erlaubt. Dies gilt sowohl für Bäume die eine gewisse Mindestgröße und einen gewissen Stammesumfang besitzen, als auch für Ufervegetation, Sträuche und Büsche. Der oben genannte Zeitraum zum Bäume fällen erklärt sich hauptsächlich durch die in dem Zeitraum bevorstehende Nist- und Brutzeit. Gründe für eine Ausnahmegenehmigung Eine Ausnahmegenehmigung könnte zum Beispiel im Falle einer erhöhten Gefährdung durch Sturmschäden erfolgen und genehmigt werden. Des Weiteren können geschädigte...

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