Denkmalschutz
Der Petitionsersteller schlägt vor, den Radweg mit "mäßigenden Kurven" auszustatten. Dies dürfte aus Gründen des Denkmalschutzes/Urheberrechts nicht möglich sein, da die Wegeführung wesentlicher Teil der Parkgestaltung ist. Oder wie es im Jahrbuch der rheinischen Denkmalpflege heißt: "Dem gestalterischen Konzept liegt ein Linienspiel aus organischen Formen zugrunde, das als zeittypisch für die 1970er Jahre gelten kann."