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Wahn und Wahrnehmungsprobleme

Wahnvorstellungen im Falle Mollath hatte nur seine damalige Ehefrau, welche vergeblich - mit Hilfe der Polizei - nicht vorhandene Waffen in Mollaths Haus suchen ließ. Es hat etwas von Wahn, wenn die HVB in Geldwäscheaktionen keinen Straftatsbestand sieht. Wahrnehmungsprobleme könnte eine Staatsanwaltschaft haben, wenn detaillierte Angaben für Geldtransfers in die Schweiz einen Anfangsverdacht nicht begründen. "Saubere" Geldtransfers brauchen keine Boten - Überweisungen hätten genügt.

Quelle:

4.8

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