Zirkelschluß der Justiz => Teufelskreis
Es kann nicht sein, dass die Beweiswürdigung zur Tat mit dem Wahn begründet wird und der Wahn mit nicht ex. Schwarzgeldgeschäften, aber dann nach Wegfall der Wahnhaftigkeit die Gefährlichkeit mit der "nachgewiesenen" Tat gegründet wird. Deshalb darf auch bei einer Überprüfung des Urteils weder von einem der bisherigen Richter vorgenommen werden noch einer der bisherigen Ärzte Gutachter sein. Das war bei den letzten Überprüfungen nie der Fall.
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