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Rundfunkbeitrag

Der sogenannte Rundfunkbeitrag ist schlicht eine Forderung öffentlich-rechtlicher Privatrundfunkfiemen, die sie nicht rechtfertigen können. Es gibt auch keine Abgabe oder Steuer, die diesen Beitrag begünden würde. Im Gegenteil sieht das Grundgesetz Art5 Abs1 vor, dass der Rundfunk der Bildung und Information dienen soll. Er soll keinesfalls zur staatlich gewollten Massenunterhaltung wie im 3. Reich dienen. Genau das ist der Rundfunk heute. Schade. Pluralistisch ist der Rundfunk nur durch die Privatsender und die kosten nix.

Quelle: Rundfunkstaatsvertrag, Grundgesetz Artikel 5

2.5

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