Gesundheit

Schaffung des Berufsbildes Dentalhygieniker/in als geschützte Berufsbezeichnung in D und der EU

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie die Europäische Kommission
1.913 Unterstützende 1.475 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1.913 Unterstützende 1.475 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Warum Zahnärzte wenn es die DH gibt?

Wäre nicht ein anderer Petitions-TITEL hilfreicher? Quasi kein Bundesbürger weiss was eine DH ist und wobei sie hilft und nützlich sein kann. Kein deustcher Bürger weiss,dass man nur mittels Hilfe der DH lernt wie (WIE u. WOMIT) Mundhygiene richtig funktioniert und man bei NUR rd 1% der Praxen eine DH findet, weil diese sich stur die DH sparen. Der Bürger muss erfahren, dass Zahnheilkunde ohne DH/Prophylaxe einen Kunstfehler darstellt, der vom Gros der Zahnärzte grob fahrlässig in Kauf genommen wird. Wer das nicht weiss, versteht nicht, warum er eine Petition wie hier unterzeichnen soll.

Quelle: Dr. Rüdiger Hosp, dentiques.com

3.3

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Warum nur europaweit? Ich wollte vor etwa 5 Jahren zu meinem Bruder nach Australien ziehen. Bin seit 11 Jahren als Prophylaxe Ass. in Wien tätig und mir wird nichts anerkannt. Hätte das Studium, das zu dem Zeitpunkt damals etwa 65.000 Euro ausgemacht hat und jedes Jahr teuerer wird , nachmachen müssen. Deshalb die Frage: Warum nur europaweit und nicht gleich international?

Quelle:

3.0

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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interessenkonflikt?

Wenn ich mir anschaue, dass das DH Studium an der die Petition initiierenden Hochschule ca. 8000 Euro pro Jahr ( 650€/Monat) kostet, scheint mir klar welches Interesse an erster Stelle steht. Ich finde man sollte Petitionen von privatwirtschaftlichen Einrichtungen nur noch mit klarem Verweis der dahinterstehenden Eigentümerstrukturen zulassen.

Quelle:

1.7

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