Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Und ist es nicht so, wenn ein Mensch in einer besonderen Wohnform lebt, gerade der Berufsbetreuer weniger Aufwand hat, denn die Möglichkeiten der Delegierung ist dann leichter. Und das BTHG bietet dem Berufsbetreuer wiederum Möglichkeiten zur Entlastung, durch Förderung der Selbstbestimmung, kann das Mündel selbst mehr seiner Belange erledigen, Dinge die der Betreuer nicht mehr tun braucht. Und ist es nicht auch die Pflicht eines Betreuers, Möglichkeiten zu nutzen welche im besten Fall eine Betreuung erübrigen.

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