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Wir haben nach dem Schulgesetz die richtige Entfernung um fahrtkostenbefreit zur Schule zu fahren, (9 km) Die Fahrtkostenbefreiung gilt jedoch nur bis zur 10. Klasse. Ab der 11. Klasse ist der Schulweg, egal wie weit man von der nächsten Schule entfernt wohnt, Privatsache der Eltern, da die Bezuschussung einkommensabhängig ist. Hat man als 4-köpfige Familie mehr als 30250? zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung, muss man pro Kind 55,80 bzw.73,80? monatlich für die Fahrkarte zahlen, d.h. bei uns:1339 ?/a für Busfahrkarten. Bildungschancen für alle!

Quelle:

3.3

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