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Transparenz - Informationen an die "Gläubiger"

Jeder Vorgang ob Eintragung, Nachtrag, Anfrage oder Löschung auf Veranlassung durch Dritte sollte - gesetzlich vorgeschrieben - dem "Kunden" per Brief (optional online) gebührenfrei mitgeteilt werden MÜSSEN, außerdem jährlich ein Auszug der gespeicherten Daten. Das verursacht einen großen Verwaltungsaufwand und erhebliche Kosten, was zur Folge hätte, dass genauer geprüft wirdt, ob eine Anfragen oder Eintragungen wirklich erforderlich ist. Kontoauszüge müssen ein Bankgeheimnis bleiben, es reicht schon, dass das Finanzamt uneingeschränkte Einsicht hat..

Quelle:

3.3

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