Bereits maxiaml geschützt über FFH-Richtlinie
Der Feldhamster braucht keinen ZUSÄTZLICHEN Schutz. Er ist bereits im Anhang IV der FFH - Richtlinie gelistet. Höheren Schutz kann eine Tierart in Europa praktisch nicht genießen.
Quelle: www.ffh-gebiete.de/ffh-anhangiv-anhang4-anhangv-anhang5/