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Schultauglich heißt nicht gleich verkehrstauglich

Während Kinder mit 5 oder 6 Jahren bereits schultauglich sind, gelten sie erst im Alter von 10-12 Jahren als verkehrstauglich. Die Verkehrserziehung beginnt natürlich viel früher, aber vieles ist für Kinder aufgrund der fehlenden körperlichen Reife (Sehen und Motorik nicht ausgereift) schlichtweg nicht umsetzbar. Die Kinder unter 10 Jahren sind also darauf angewiesen, dass ihnen ein sicherer Schulweg gegeben wird. Immer wieder wird sich beklagt, dass die Grundschüler nicht zu Fuß gehen - kein Wunder bei diesem unsicheren Schulweg!

Quelle: www.familie-und-tipps.de/Kinder/Entwicklung/Sehvermoegen.html

4.3

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