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Kinderpsychiater raten ab, das ist der pure Wahnsinn

Das Oberlandesgericht Köln meint, das Bedürfnis des Kindes nach einem auch räumlich sicheren Lebensmittelpunkt setze dem Umgangsrecht Grenzen. Zu empfehlen ist das Fünfzig-fünzig-Modell aus Sicht von Familienrichtern kaum. Die Kinderrechtekommission des Deutschen Familiengerichtstages kam im vergangenen Jahr zu dem Schluss, dass "ein paritätisches Wechselmodell bei Kleinkindern im Hinblick auf ihre Bindungs- und Betreuungsbedürfnisse praktisch kaum kindgerecht durchführbar ist".

Quelle: internet

3.6

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