Pro

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Wir sind von bisherigen Hilfspaketen ausgeschlossen Kurarbeitergeld greift nicht bei Minijobs/studentischen Hilfskräften - "nur wer sozialversicherungspflichtig angestellt ist, kann das Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen." Aufgrund des Studentenstatus können wir NICHT Grundsicherung/ALG II beantragen. Wohngeld bekommt wer einen Teil seines Lebensunterhalts selbst bestreitet, ohne Einkommen ist die beantragung nicht möglich. Ich suche seit zwei Wochen irgendeinen Job, aber ich finde nichts - neben mir suchen parallel tausend andere Studis - wir sind ab April komplett ohne Geld zum Leben!

Quelle: www.stw.berlin/unternehmen/themen/corona-faq.html

4.2

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