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Attest

Es besteht zwar eine theoretische Möglichkeit bei kranken Kindern für Befreiung von der Maskenpflicht,jedoch wird die Befreiung von den Ärzten nur vorgenommen. Unsere Kinderärzte erstellen keine Atteste bei bewiesenen Atembeschwerden, weil sie rechtlichen Konsequenzen im Falle einer Ansteckung befürchten. Präsenzpflicht und Maskenpflicht schließen die freie Wahl der Eltern. Das Fernbleiben von der Schule ohne Attest bringt rechtliche Konsequenzen mit sich und psychische Belastungen für das Kind. Das sind unnötige Spannungsfeldern und Gesellschaftzerspaltung.

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