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Ausgangsbeschränkungen

Speziell in Bayern sind die Einschränkungen absolut unverhältnismäßig bis hin zu willkürlich, z.B. (Zitat bayerisches Innenministerium): Die Ausübung von Wassersport ist erlaubt. Hierunter fallen insbesondere Schwimmen, Bootfahren mit Segel- oder Ruderbooten[...]. Nicht zugelassen ist motorisierter Wassersport, weil hier der sportliche Aspekt der Bewegung an der frischen Luft in den Hintergrund tritt. Zitat Ende. D.h. Bootfahren ist erlaubt, aber nicht mit Motor? Die Frage der Zweckmäßigkeit dieser Einschränkung lässt sich wohl in keiner noch so absurden Weise begründen.

Quelle: www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php

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