Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

Das Jobcenter ist der Einhaltung, Wahrung und dem Schutz der Grundrechte, insbesondere der Menschenwürde seiner "Kunden" verpflichtet. Da das SGB II in weiten Teilen den Bestimmungen des Grundgesetzes widerspricht, ist die Anwendung von Sanktionen ein offener Rechtsbruch. Frau Hannemann ist nicht verpflichtet, im Rahmen ihrer Dienstpflicht Verfassungsbrüche und damit Kriminalität zu unterstützen. Sie hält sich im Gegensatz zu ihrem Arbeitgeber an das (Grund-)Gesetz.

Quelle: siehe Art. 1; 2; 3; 4; 12; 13; 19; 20; 25; 101; 103 GG sowie völkerrechtliche Bestimmungen (EMRK u. ILO-Übereinkommen 29 i.V.m. Art. 25 GG) u. BVerfGE 1 BvL 1/09; 1 BvL 3/09; 1 BvL 4/09 / Zusammenfassung siehe: <a href="http://preview.tinyurl.com/bslhrmh" rel="nofollow">preview.tinyurl.com/bslhrmh</a>

4.5

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