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Leiharbeit ist kein geeignetes Instrument zur Schaffung langfristiger Arbeitsverhältnisse. Der Kündigungsschutz von Leiharbeitnehmern ist eingeschränkt. Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer "zweiter Klasse". Leiharbeit ist "moderne Sklaverei". Leiharbeit verstößt gegen die Menschenwürde. ABER: Gemäß SGB II ist Leiharbeit "zumutbar"! Leiharbeit muss weg! Des Weiteren: 1?-Jobs müssen weg; angemessene Mindestlöhne müssen her; Eingliederungsvereinbarungen verstoßen u.a. gegen das Prinzip der Vertragsfreiheit und enthalten mitunter verfassungswidrige Verpflichtungen von Arbeitslosen (Beispiel: "Zumutbarkeitsregelungen" (Verstoß gegen Art. 1 GG; Erfordernis der vorherigen Zustimmung!! durch die sog. Integrationsfachkraft bei geplantem, auch nur kurzfristigem, Ortswechsel (z.B. Besuch bei der Omma...); Ermessensspielräume der Integrationsfachkräfte etc. führen häufig zu Willkürentscheidungen und erzeugen ein unzumutbares Abhängigkeitsverhältnis zwischen dem AlgII-Empfänger und der IFK ; dies und unzureichende/inadäquate Qualifikationen (Beispiel: Geograph als Integrationsfachkraft) von Intgrationsfachkräften und Sachbearbeitern (etwa in den Leistungsabteilungen) führen zu unzähligen Fehlentscheidungen und mithin immer wieder zu einer regelrechten "Klageflut", mit erfahrungsgemäß überwiegend positivem Ausgang für die Kläger (= AlgII-Empfänger/innen) . Fehlentscheidungen kosten den Steuerzahler Unmengen Geld! !!!HartzIV muss weg!!!

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4.5

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