Contra

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Gewissen, Menschenrechtsverletzung, Unmenschlichkeit

Hier geäußerte Meinung: "Es geht nicht an, dass jeder Mitarbeiter sich eigene Auslegungen von Gesetzen ausdenkt und danach entscheiden möchte" Stellungnahme: Oh doch! Es geht nicht nur sehr wohl an, dass Frau Hannemann ihre eigene Auslegung der Menschenrechts widrigen HARZ VI Verordnungen vertritt, es sollen auch ALLE weiteren Jobcenter-Mitarbeiter (m/w) nach besten Wissen und Gewissen über die benötigten Mittel der Antragsteller (m/w) entscheiden. Und im Rahmen der Mittel nur danach! Jene aber, die allerdings kein Gewissen, und kein Verständnis für Menschen in Not haben, sollten ihren Stuhl im Jobcenter-Büro schnellstens räumen, und sich auf den Flur setzen, und einen Antrag auf HARZ VI stellen. Ich habe langjährige Erfahrungen mit Geschädigten von Jobcenter-Mitarbeitern (m/w), und deren teils schweren Traumatisierungen durch widerwärtigste, unmenschlichste Behandlungen durch Jobcenter-Mitarbeiter (m/w). Bernd Vogt Netzwerk Menschenrechte Netzwerk-Menschenrechte@gmx.de

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2.4

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