Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Serbien ist seit kurzem als sicherer Drittstaat deklariert. Wer Fragen hat, wenn es ums Thema Asyl geht möge bitte im Art. 16a Grundgesetz nachsehen. Wenn der Familie kein Grundrecht auf Asyl zusteht, dann ist die Ausreise richtig. So ist die Gesetzeslage. Ich schließe mich den anderen Contrahenten an und bin der Meinung, wer die Frau unterstützen will soll ihr Geld überweisen. Aber keine Petition starten.

Quelle: Art. 16a Grundgesetz

4.7

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