Pro

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Inhaber sollten selbst am Sonntag Ran, oder keiner!

Der Schutz der Arbeitnehmer steht für mich an erster Stelle. Daher der Vorschlag: Sonntagsöffnung ja, wenn der Inhaber oder ein Teilhaber selbst im Laden stehen! Die Angestellten gilt es zu schützen, wie es auch im Grundgesetz und der Landesverfassung vorgesehen ist. Selbes sollte für Tankstellen mit angeschlossenem Lebensmittel-Einzelhandel gelten.

Quelle:

4.2

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