Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Sportlärm

Die Petition verkennt völlig die psychosozialen Wirkungen von Sportlärm: Ab 40 dB(A) Dauerschallpegel kann es zu einem Gefühl der Belästigung und der Verärgerung kommen. Sportausübung kann nur im Rahmen von Artikel 2 Grundgesetz erfolgen unter Beachtung der Lärmwirkungen auf die Gesundheit,das Wohlbefinden und das Wohnumfeld von Menschen im Einwirkungsbereich der Sportanlagen.

Quelle: 1) Helmholtz-Zentrum München - Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit

1.6

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