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Frischluftschutzzone

Der Architekt, Herr Dr. Winkler, der in den neunziger Jahren dieses Areal gekauft, erschlossen und teilweise selbst bebaut hatte, wollte auch die Fläche des Feldes kaufen. Es wurde ihm damals von der Gemeinde abgelehnt mit dem Verweis auf die Festlegung, dass dieses Gebiet als Frischluftschutzzone ausgewiesen ist und niemals bebaut werden darf. Welche Behörde ist das, die mal so und mal so entscheidet? Etwa der Gemeinderat selbst?

Quelle: Nachbarn, die damals Herrn Dr. Winkler gefragt haben.

4.9

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